Familienrecht
Christina Lange-Fehr unterstützt Sie umfassend im Familienrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Ehegatten, bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, bei der Vermögensauseinandersetzung und bei der Scheidung.
Dabei können Sie sich auf ihre Qualifizierung als Fachanwältin für Familienrecht verlassen.
Vorsorgerecht
Rechtsanwältin Lange-Fehr betont, wie wichtig es ist, sich frühzeitig für den Fall von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie bietet Unterstützung bei der Erstellung individueller Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden.
Außerdem hilft ihre Kanzlei bei der Zusammenstellung eines persönlichen Vorsorgeordners sowie eines Leitfadens, in dem wichtige Informationen und Wünsche festgehalten werden können. Auf Wunsch übernimmt die Rechtsanwältin auch selbst eine Vorsorge-, Unterstützungs- oder Kontrollbevollmächtigung, insbesondere wenn keine geeignete Vertrauensperson vorhanden ist oder zusätzliche Unterstützung und Kontrolle gewünscht werden.
Erbrecht
Christina Lange-Fehr berät und vertritt Sie darüber hinaus kompetent im Erbrecht. Sie hilft Ihnen zu Lebzeiten bei der richtigen Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und setzt Ihren Willen nach Ihrem Tod zuverlässig als Testamentsvollstreckerin durch.
Darüber hinaus berät sie bei Fragen des Pflichtteilsrechts und steht Ihnen bei der Erbauseinandersetzung und anderen Erbstreitigkeiten zur Seite. Profitieren Sie dabei von ihrer langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin.
Betreuungsrecht
Rechtsanwältin Lange-Fehr blickt auf eine langjährige Erfahrung mit Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden und Berufsbetreuern zurück. Sie vertritt Betroffene und Betreuer in allen Bereichen des Betreuungsrechts. Sie unterstützt diese, wenn eine Betreuung angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden soll, wenn ein Betreuer entlassen werden soll, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt wird oder wenn eine Unterbringung ansteht.
Weiterhin setzt sie für Betroffene oder Erben berechtigte Ansprüche gegenüber Betreuern durch und wehrt für Betreuer unberechtigte Ansprüche von Betroffenen oder Erben ab.
Eine rechtliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie Christian Lange-Fehr als Ihre Vorsogebevollmächtigte einsetzen.

